Führerscheinklassen
Auto & Anhänger
Führerscheinklasse B – PKW
Führerscheinklasse BF17 – PKW (Begleitetes Fahren mit 17)
Führerscheinklasse B96 – Anhänger
Führerscheinklasse BE – Anhänger
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t. Man darf in jedem Fall einen Anhänger bis 750kg ziehen. Ein Anhänger mit mehr als 750kg darf gezogen werden, sofern die Gesamtmasse 3,5t nicht überschreitet.
Voraussetzungen: keine
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17“
Einschlussklassen: AM und L
Praxisfahrten: Übungsfahrten (à 45 Minuten) zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben
- 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten à 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten à 45 Minuten
- Grundstoff: 12x 90 Minuten (bei Ersterwerb)
- Grundstoff: 6x 90 Minuten (bei Vorbesitz eines Führerscheins)
- klassenspezifischer Zusatzstoff: 2x 90 Minuten
Prüfungen:
Die Prüfungen können abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die Pflichtstunden für die jeweilige Prüfung (Theorie/Praxis) geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Praktische Prüfungen nach Absprache. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 18. Geburtstag möglich.
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Wird auch in der Fahrschule angeboten
- Eine Kopie des Personalausweises
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5T. Man darf in jedem Fall einen Anhänger bis 750kg ziehen. Ein Anhänger mit mehr als 750kg, darf gezogen werden, sofern die Gesamtmasse 3,5T nicht überschreitet.
Voraussetzungen: keine
Mindestalter: 17 Jahre
Einschlussklassen: AM und L
Praxisfahrten: Übungsfahrten (à 45 Minuten) zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben
- 5 Überlandfahrten (à 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten (à 45 Minuten)
- 2 Nacht-/Dunkelfahrten (à 45 Minuten)
- Grundstoff: 12x 90 Minuten (bei Ersterwerb)
- Grundstoff: 6x 90 Minuten (bei Vorbesitz eines Führerscheins)
- klassenspezifischer Zusatzstoff: 2x 90 Minuten
Prüfungen:
Die Prüfungen können abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die Pflichtstunden für die jeweilige Prüfung (Theorie/Praxis) geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Praktische Prüfungen nach Absprache. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Wird auch in der Fahrschule angeboten
- Eine Kopie des Personalausweises von: Antragsteller*in, Erziehungsberechtige*r und der Begleitpersonen
- Kopie des Führerscheines jeder Begleitperson
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t. Man darf in jedem Fall einen Anhänger bis 750kg ziehen. Ein Anhänger mit mehr als 750kg darf gezogen werden, sofern die Gesamtmasse 4,25t nicht überschreitet.
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17 (BF17)“
- biometrisches Lichtbild
- Eine Kopie des Führerscheines der Klasse B
- Eine Kopie des Personalausweises
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Klasse B Fahrzeug (3,5t) und einem Anhänger oder Sattelanhänger (ebenfalls 3,5t) bestehen, dürfen gefahren werden.
Voraussetzungen: Führerschein Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei „Begleitendes Fahren mit 17 (BF17)“
Praxisfahrten: Übungsfahrten (à 45 Minuten) zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben
- 3 Überlandfahrten (à 45 Minuten)
- 1 Autobahnfahrten (à 45 Minuten)
- 1 Nacht-/Dunkelfahrten (à 45 Minuten)
Prüfungen:
Die Prüfungen können abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die Pflichtstunden für die jeweilige Prüfung (Theorie/Praxis) geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Praktische Prüfungen nach Absprache. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 18. Geburtstag möglich.
Notwendige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Kopie des Führerscheines der Klasse B
- Eine Kopie des Personalausweises
Zweirad
Führerscheinklasse A – Motorrad
Führerscheinklasse A2- Motorrad
Führerscheinklasse A1 – Leichtkraftrad
Führerscheinklasse AM – Leichtkraftfahrzeuge
Führerscheinklasse B196 – 125er mit Vorbesitz
Mofa Prüfbescheinigung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm3 und einer Leistung von mehr als 45km/h.
Voraussetzungen: Min. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 (Ausnahmen siehe bei Mindestalter)
Einschlussklassen: A1 & A2
Praxisstunden: Übungsfahrten (à 45 Minuten) zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben
- ab 20 Jahren – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2
- ab 21 Jahren – für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
- ab 24 Jahren – bei Direkteinstieg (kein Besitz eines Motorradführerscheins)
- 5 Überlandfahrten (à 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten (à 45 Minuten)
- 3 Nacht-/Dunkelfahrten (à 45 Minuten)
- Grundstoff: 12x 90 Minuten (bei Ersterwerb)
- Grundstoff: 6x 90 Minuten (bei Vorbesitz eines Führerscheins)
- klassenspezifischer Zusatzstoff: 4x 90 Minuten
Prüfungen:
Die Prüfungen können abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die Pflichtstunden für die jeweilige Prüfung (Theorie/Praxis) geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Praktische Prüfungen nach Absprache. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem jeweiligen Mindestalter möglich
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Wird auch in der Fahrschule angeboten
- Eine Kopie des Personalausweises
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung bis max. 35kW (48PS).
Voraussetzungen: keine
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen: AM und A1
Praxisstunden: Übungsfahrten (à 45 Minuten) zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben
- 5 Überlandfahrten (à 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten (à 45 Minuten)
- 3 Nacht-/Dunkelfahrten (à 45 Minuten)
- Grundstoff: 12x 90 Minuten (bei Ersterwerb)
- Grundstoff: 6x 90 Minuten (bei Vorbesitz eines Führerscheins)
- klassenspezifischer Zusatzstoff: 4x 90 Minuten
Prüfungen:
Die Prüfungen können abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die Pflichtstunden für die jeweilige Prüfung (Theorie/Praxis) geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Praktische Prüfungen nach Absprache. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 18. Geburtstag möglich.
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Wird auch in der Fahrschule angeboten
- Eine Kopie des Personalausweises
Leichtkrafträder bis max. 11kW (15PS) und einem Hubraum bis max. 125cm3
Voraussetzungen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklassen: AM
Praxisstunden: Übungsfahrten (à 45 Minuten) zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben
- 5 Überlandfahrten (à 45 Minuten)
- 4 Autobahnfahrten (à 45 Minuten)
- 3 Nacht-/Dunkelfahrten (à 45 Minuten)
- Grundstoff: 12x 90 Minuten
- klassenspezifischer Zusatzstoff: 4x 90 Minuten
Prüfungen:
Die Prüfungen können abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die Pflichtstunden für die jeweilige Prüfung (Theorie/Praxis) geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Praktische Prüfungen nach Absprache. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 16. Geburtstag möglich.
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Wird auch in der Fahrschule angeboten
- Eine Kopie des Personalausweises
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie drei- und zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 45km/h und einem Hubraum bis max. 50cm³.
Voraussetzungen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklassen: Keine Einschlussklassen
Praxisstunden: Es sind keine praktischen Stunden vorgeschrieben. Sie dienen jedoch dem Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben.
- Grundstoff: 6 x 90 Minuten
- klassenspezifischer Zusatzstoff: 2 x 90 Minuten
Prüfungen:
Die Prüfungen können abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die Pflichtstunden für die jeweilige Prüfung (Theorie/Praxis) geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Praktische Prüfungen nach Absprache. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 16. Geburtstag möglich.
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Wird auch in der Fahrschule angeboten
- Eine Kopie des Personalausweises
Dieser Führerscheinklasse ist lediglich in Deutschland anerkannt, sodass Du nach Absolvierung nur in Deutschland fahren darfst. Leichtkrafträder bis max. 11kW (15PS) und einem Hubraum bis max. 125cm3. Die Schulung kann auch auf einem Automatik-Fahrzeug durchgeführt werden. Im Anschluss ist das Fahren mit Schaltgetriebe dennoch möglich.
Voraussetzungen: 5 Jahre dauerhafter Besitz der Führerscheinklasse B
Mindestalter: 25 Jahre
Einschlussklassen: Keine Einschlussklassen
Vorgeschriebene Sonderfahrten: Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Theoriestunden: Grundstoff: 4x 90 Minuten
- Vorgeschriebene Fahrten: 10x 45 Minuten
- Übungsfahrten (à 45 Minuten) zum Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben
Prüfung: Es sind weder schriftliche noch praktische Prüfungen vorgesehen.
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Kopie des Führerscheines der Klasse B
- Eine Kopie des Personalausweises
Einsitzige und einspurige Mofas bis max. 25km/h
Voraussetzungen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
Einschlussklassen: Keine Einschlussklassen
Vorgeschriebene Sonderfahrten: Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
Theoriestunden: Grundstoff: 6x 90 Minuten
Praxisstunden: Es sind 90 Minuten praktischen Fahrunterrichts vorgeschrieben
Schriftliche Prüfung:
Die Prüfung kann abgelegt werden, wenn die Pflichtstunden geleistet und die Kosten vollständig entrichtet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate vor dem 15. Geburtstag möglich.
- Ein Passbild und einen Ausweis (zur Prüfung mitnehmen)
Traktor
Führerscheinklasse T – Traktor
Führerscheinklasse L – Traktor
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40km/h, die zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Mindestalter: 16 Jahre auf 40km/h beschränkt
(Sondergenehmigungen ab 15 Jahre); 18 Jahre
Einschlussklassen: AM und L
Praxisstunden: Eine bestimmte Fahrstundenanzahl ist nicht vorgeschrieben. Jedoch müssen die Grundfahraufgabe (10m rückwärtsfahren), Abfahrkontrolle sowie der Stadtverkehr kennengelernt werden.
- Grundstoff: 12x 90 Minuten (bei Ersterwerb)
- Grundstoff: 6x 90 Minuten (bei Vorbesitz eines Führerscheins)
- klassenspezifischer Zusatzstoff: 6x 90 Minuten
Prüfungen:
Die Prüfungen können abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die Pflichtstunden für die jeweilige Prüfung (Theorie/Praxis) geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Praktische Prüfungen nach Absprache. Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 16. (18.) Geburtstag möglich. (Mit Sondergenehmigung vor dem 15. Geburtstag.)
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Wird auch in der Fahrschule angeboten
- Eine Kopie des Personalausweises
Zugmaschinen, die zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40km/h ohne Anhänger. (Mit Anhänger max. 25km/h).
Voraussetzungen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Einschlussklassen: keine
Praxisstunden: Es sind keine praktischen Stunden vorgeschrieben. Sie dienen jedoch dem Erlernen der Fahrzeugbeherrschung, der Verkehrssituationen und der Grundfahraufgaben
- Grundstoff: 12x 90 Minuten (bei Ersterwerb)
- klassenspezifischer Zusatzstoff: 2x 90 Minuten
Theoretische Prüfungen:
Die Prüfung kann abgelegt werden, wenn der Führerscheinantrag bearbeitet ist (Dauer: ca. 1-4 Wochen) und die theoretischen Pflichtstunden für die Prüfung geleistet wurden. Theoretische Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt (montags und freitags). Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist es vorgeschrieben, dass zwei Wochen bis zur Wiederholungsprüfung vergehen. Die theoretische Prüfung ist frühestens drei Monate vor dem 16. Geburtstag möglich.
- Ein biometrisches Lichtbild
- Eine Sehtestbescheinigung (darf nicht älter als zwei Jahre sein)
- Eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Wird auch in der Fahrschule angeboten
- Eine Kopie des Personalausweises
LKW
Führerscheinklasse C1 – LKW
Führerscheinklasse C1E – LKW mit Anhänger
Führerscheinklasse C – LKW
Führerscheinklasse CE – LKW mit Anhänger
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t. Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze plus Fahrersitz.
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen: Keine Einschlussklassen
- 3 Überlandfahrten à 45 Minuten
- 1 Autobahnfahrt à 45 Minuten
- 1 Nachtfahrt à 45 Minuten
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Fahrzeugkombinationen bis max. 12 t, die aus einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger (in diesem Fall mehr als 750kg bis max. 4,5 t) bestehen.
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen: BE, D1E (sofern Klasse D1 vorhanden)
- 3 Überlandfahrten à 45 Minuten
- 1 Autobahnfahrt à 45 Minuten
- 1 Nachtfahrt à 45 Minuten
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Max. 8 Sitzplätze plus Fahrersitz. Anhänger bis 750kg. Befristet auf 5 Jahre.
Voraussetzungen: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne
des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz; 21 Jahre
Einschlussklassen: C1
- 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
- 2 Autobahnfahrten à 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten à 45 Minuten
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Voraussetzungen: Klasse C
Mindestalter: 18 Jahre mit Grundqualifikation im Sinne
des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz; 21 Jahre
Einschlussklassen: BE, C1E & T
- 5 Überlandfahrten à 45 Minuten
- 2 Autobahnfahrten à 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten à 45 Minuten
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
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Informationen & Hilfen
Hier findest Du ein paar nützliche & hilfreiche Links rund um den Führerschein, die Führerscheinklassen und die Informationen zur Führerscheinstelle Rotenburg (Wümme)